Denkmalpflege
Ach, du lieber Augustin!
Eine Bürgerinitiative kämpft gegen den Abriss zweier spätmittelalterlicher Häuser im Lindauer Fischerviertel. Jetzt soll eine Petition an den Landtag helfen.
Von Angela Bachmair
Der „liebe Augustin“ ist nicht nur Held eines Kinderlieds, sondern auch eine Romanfigur, die nach ihrem Erfinder Horst Wolfram Geissler die Lebensfreude des Bodenseeraums verkörpert und es damit zu einiger Berühmtheit brachte. Neuerdings hat die Berühmtheit wenig mit Freude zu tun, und sie findet auch nicht im Roman statt.
Zum „lieben Augustin“ heißt nämlich ein in Lindau bekanntes Lokal, das in einem von zwei benachbarten denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht ist – und diese beiden Häuser sollen abgerissen werden. Der Eigentümer, Hotelier Robert Stolze, will neu bauen – ein größeres Hotel mit Schwimmbad – und hatte für die Planung den bekannten Frankfurter Architekten Christoph Mäckler engagiert.
Kehrtwende des Kunstministeriums
Dem Abriss hat sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege entschieden entgegen gestellt, da die Häuser aus dem 15. Jahrhundert, die zur sogenannten Fischersiedlung gehören, prägend für das Bild der Lindauer Altstadt sind. Auch eine Bürgerinitiative „Rettet den lieben Augustin“ rund um den ehemaligen Lindauer Stadtbaurat Klaus Burger wurde aktiv, blieb aber trotz fast zweijährigen Kampfes letztendlich erfolglos.
Nachdem der Lindauer Stadtrat und Oberbürgermeisterin Petra Seidl vor einem Jahr für den Abriss gestimmt hatten, hat nun in diesem Sommer die Regierung von Schwaben den Beschluss bestätigt. Und das für den Denkmalschutz zuständige bayerische Kunstministerium, auf das die Bürgerinitiative ihre Hoffnungen gesetzt hatte, stimmte kürzlich dem Abriss ebenfalls zu, obwohl es zunächst die Erteilung einer Abbrucherlaubnis ausgeschlossen hatte.
Die Bürgerinitiative will gleichwohl nicht aufgeben und plant eine Petition an den Landtag. Für deren Begründung wurde der renommierte Denkmaljurist Dieter Martin aus Bamberg gewonnen, der auch den Landesdenkmalrat eingeschaltet hat. Die Abgeordneten werden gebeten, die Rechtmäßigkeit der Abbrucherlaubnis zu überprüfen, um den Verlust der Baudenkmale und die Schädigung des Denkmal-Ensembles zu verhindern.
Hinter der Bitte an die Abgeordneten steht der Verdacht, die Kehrtwende im Ministerium habe mit der Nähe der FDP, der Kunstminister Wolfgang Heubisch angehört, zum Hotelgewerbe zu tun. Der Verdacht, den Ministeriums-Sprecherin Susanne Raab nach Anfrage zurückweist, wird auch im Landesamt nicht für abwegig gehalten, zumal dem Hausbesitzer gute Kontakte zum ebenfalls FDP-geführten Wirtschaftsministerium nachgesagt werden.
Mehr als 500 Jahre gebaute Geschichte
Das Landesamt für Denkmalpflege hatte in einem Gutachten nachgewiesen, dass die Modernisierung des Hotels auch ohne Abriss, nämlich in den bestehenden Gebäuden möglich wäre. Beide Häuser stellen wertvollstes Kulturgut dar – nicht nur, weil sie bis in die 1480er Jahre zurückdatiert werden können, sondern auch, weil ihre Fassaden im 19. Jahrhundert biedermeierlich erneuert wurden und weil die 1938 vom Stuttgarter Architekten Paul Volkart geschaffene Innenausstattung bemerkenswert ist. Auch dass in diesem Fall dreierlei Denkmalschichten Zeugnis von der Geschichte ablegen, konnten jedoch Eigentümer und Kommunalpolitiker nicht überzeugen.
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Kommentar (Angela Bachmaier, Augsburger Allgemeine)
Negativer Trend
Der Fall des Lindauer „Lieben Augustin“ steht exemplarisch für einen neuen Trend: Privatinteressen haben immer öfter (und leichter) Vorfahrt vor dem Denkmalschutz. Was sich in Schleswig-Holstein sogar schon in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat, greift auch in Bayern um sich - zuletzt im Abriss des mittelalterlichen Rosenzweig-Hauses im fränkischen Mühlhausen, das den Plänen eines Bürgermeisters im Wege war. Das im Denkmalschutzgesetz festgeschriebene Allgemeininteresse, das die Erhaltung von historischen Gebäuden mit Zeugniswert vorsieht, wird oft leichtfertig ökonomisch begründeten Investorenplänen geopfert. Ein fataler Trend. Wenn er sich durchsetzt, könnte der Denkmalschutz im privaten Bereich zum Erliegen kommen.
Gnadenfrist für Lieben Augustin 
Das Haus "Zum lieben Augustin" darf vorerst nicht abgerissen werden. Ein bauwilliger Hotelier muss den "planerischen Nachweis" erbringen, dass er den Erhalt des Baudenkmals hinreichend geprüft hat, beschloss der Stadtrat .
Darüber hinaus sollen Bauherr und das Landesamt für Denkmalpflege "in einen konstruktiven Dialog eintreten". Erst danach wird sich der Stadtrat eine Entscheidung treffen. Hintergrund für den Aufschub ist, dass das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine neue, verschärfte Richtlinie zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes erlassen hat.
Bauherr Robert Stolze hatte in einer Voranfrage um die Erlaubnis zum Abriss angesucht. Der Lindauer Hotelier möchte an Stelle der historischen Häuser ein Gebäude mit Hallenbad und Wellness-Bereich errichten.
Stolze betrachtet den "Lieben Augustin" und das Nachbarhaus als "Keil" zwischen seinen drei Hotels "Bayerischer Hof", "Seegarten" und "Reutemann", der sich nicht "sinnvoll" in den Gesamtkomplex integrieren lasse. Niedrige Decken, verwinkelte Wege, Hellhörigkeit, Barrieren, der Einbau eines Aufzugs und die Erfordernisse des Brandschutzes schlössen eine Nutzung als Hotel oder für Wohnungen aus, argumeniert Stolze. Anders sieht das die Aktionsgruppe "Rettet den Lieben Augustin", die sich daraufhin gegründet hat. Klaus Burger, pensionierter Bauamtschef und Sprecher der Initiative, weist auf die historische Bedeutung der Häuser hin, die zumindest in Teilen aus der Fischersiedlung Ende des 15. Jahrhunderts stammen und daher "besonders erhaltenswert" seien. Außerdem bemängelt er, dass Stolze bislang nicht bereit gewesen sei, einen Architekten praktikable Lösungen erarbeiten zu lassen. Ein Abriss schaffe einen Präzedenzfall, der Schule machen könnte.
"O du lieber Augustin, noch ist nicht alles hin" - so ließe sich das berühmte Lied umdichten. Am Dienstag entschied der Stadtrat einstimmig, den Beschluss des Bauausschusses für einen Abriss vorerst nicht zu vollziehen. Dabei geht es genau genommen um zwei denkmalgeschützte Gebäude in der Ludwigstraße auf der Insel, die Nummer 27 ist das "Haus zum Lieben Augustin". Der Stadtratbeschluss ist dehnbar formuliert: "Dem Bauherrn wird aufgegeben, den planerischen Nachweis der positiven Auseinandersetzung mit der erhaltenswerten Denkmalsubstanz vorzulegen."