Bürgerzeitung 09/2009

Bürgerzeitung Nr. 09/2009

OB Petra Seidl: Zu Sachlichkeit und fairer Diskussion zurückkehren!
„Lieber Augustin“: Bauherr und Denkmalschutzbehörden müssen sich arrangieren.
Die Entscheidung, ob der Eigentümer die denkmalgeschützten Gebäude in der Ludwigstraße 27 und 29 abreißen darf, geht in die nächste Runde. Eine entsprechende Genehmigung auf Abriss im Bauausschuss am 2. Dezember 2008 hatte sowohl die Denkmalschutzbehörden als auch eine entsprechende Aktionsgruppe auf den Plan gerufen, die den Abbruch verhindern wollen.
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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2009 vom Bauherrn und dem Landesamt für Denkmalpflege eine „positive Auseinandersetzung mit der erhaltenswerten Denkmalsubstanz“ sowie den Eintritt in einen „konstruktiven Dialog“ verlangt.
Bauausschuss stimmt nach intensiver Abwägung dem Abbruch zu. Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung am 23. September 2008 nach einer Bauvoranfrage der Stolze-Spaeth KG, vertreten durch Dr. Richard Stolze, in Sachen Erlaubnis für den Abbruch der denkmalgeschützten Gebäude in der Ludwigstraße 27 und 29, einen Abbruch in Aussicht gestellt. Der Antragsteller müsse aber die wirtschaftliche Unzumutbarkeit bei einem Erhalt des Denkmals nachweisen.
Am 2. Dezember 2008 stand der Abbruch erneut auf der Tagesordnung des Bauausschusses.
In dieser Sitzung hatten die Räte dem Abbruch mit 9:2 Stimmen zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Bauherr einen externen Berater zuzieht, der eine angemessene städtebauliche Einbindung in das Stadtbild und eine hohe architektonische Qualität des Neubaus gewährleisten solle.

Denkmalschutz und Aktionsgruppe gegen Abbruch
Gegen diesen Beschluss setzten sich sowohl die Denkmalschutzbehörden, als auch eine Aktionsgruppe, die sich zum Zwecke des Erhalts dieses Ensembles gegründet hat, zur Wehr.
Oberbürgermeisterin Petra Seidl begründete in ihrem Sachvortrag vor dem Stadtrat den Beschluss des Bauausschusses.
Dieser habe alle Sachargumente, die Gesetzeslage aber auch einschlägige Gerichtsurteile in die Entscheidung einbezogen. Zuvor
hätten die Mitglieder des Bauausschusses Für und Wider in einer sachlich geführten Diskussion abgewogen. Auch die Argumente des Bauherrn und der vorgelegte Nachweis über die erfolgte Wirtschaftlichkeitsprüfung hätte zu dieser Entscheidung beigetragen.
Am Ende seien die Räte zu dem Schluss gekommen, dass ein Abbruch sowohl rechtlich, wirtschaftlich wie auch städtebaulich vertretbar sei.

Beschluss spaltet Gegner und Befürworter in zwei Lager
Dieser Beschluss des Bauausschusses hat nun Gegner und Befürworter in zwei Lager gespalten. Die Befürworter eines Abbruchs argumentierten, dass es dem Hotelier wirtschaftlich nicht zumutbar sei, die Gebäude zu erhalten.
Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Dr. Stolze plane, seine Hotels durch einen Neubau entsprechend aufzuwerten. Damit wolle er Besuchern und Tagungsgästen ein entsprechendes Qualitätsniveau bieten, wie es für eine Tagungsstadt, die im internationalen Wettbewerb stehe, dringend geboten sei. Damit solle das Unternehmen wettbewerbsfähig und für die Zukunft überlebensfähig gemacht werden. Auch der Erhalt von Arbeitsplätzen sei zu berücksichtigen.
Dies sei unter Beibehaltung der strittigen Gebäude schlichtweg unmöglich. Dabei spielten auch Dinge wie eine aus Behindertensicht geforderte Barrierefreiheit, der geforderte Brandschutz aber auch sinnvolle Funktionszusammenhänge im Hotelbetrieb eine gewichtige Rolle.
Präzendensfälle befürchtet Die Gegner führen ins Feld, dass es dem Eigentümer durchaus zumutbar sei, die Planungen in die bestehende Bausubstanz zu integrieren zumal keine Baufälligkeit vorliege.
Zudem fehle der Nachweis des Eigentümers, dass nur durch einen Totalabbruch ein zumutbarer Betrieb der Hotels möglich sei. Weiter befürchten die Gegner des Abbruchs, dass durch diese Entscheidung weitere Eigentümer von denkmalgeschützten
Gebäuden dieses Recht für sich in Anspruch nehmen könnten. So würden Präzendensfälle geschaffen, durch die mittel- und langfristig das Bild der historischen Inselstadt nachhaltig verändert und geschädigt werden könnte.
Zentrale Frage bei allen einschlägigen Gerichtsentscheidungen ist die der Zumutbarkeit für den Erhalt eines Denkmals. Entscheidend ist also die zu treffende Abwägung zwischen der Bedeutung des Denkmals einerseits und dem Grad der Beeinträchtigung des Eigentums durch den Erhalt.

Ministerium konkretisiert die Vollzugshinweise
Mit Schreiben vom 14. Januar 2009, also erst nach der Entscheidung im Bauausschuss, hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Vollzug des entscheidenden Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes konkretisiert. Danach muss ein Eigentümer hinnehmen, dass ihm durch ein Beseitigungsverbot möglicherweise eine rentable
Nutzung seines denkmalgeschützten Eigentums verwehrt wird. Sofern im Ausnahmefall weder eine Nutzbarkeit noch eine realistische Veräußerungsmöglichkeit besteht, ist eine Zumutbarkeitsprüfung durchzuführen. Das bedeutet, dass der Eigentümer
eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen muss. Letzteren Nachweis hatte Dr. Stolze zur Sitzung des Bauausschusses
vorgelegt.

Stadtrat entscheidet: Bauherr und Denkmalschutzbehörden müssen sich arrangieren
In der Stadtratssitzung am 17. Februar hat OB Seidl nunmehr einen Kompromissvorschlag vorgelegt, dem der Stadtrat einstimmig gefolgt ist. Danach wird der Abriss-Beschluss des Bauausschusses vom 2. Dezember nicht vollzogen. Weiter wird der Bauherr verpflichtet, einen weiteren Nachweis vorzulegen, dass er alle planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, seine Interessen mit denen des Denkmalschutzes, sprich Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, in Einklang zu bringen. Das beinhaltet, so der Beschluss des Stadtrates, dass beide Seiten in einen konstruktiven Dialog eintreten müssen. Der Stadtrat behält sich nach Vorlage aller Unterlagen dann die endgültige Entscheidung vor.
Die Oberbürgermeisterin hat den Stadtrat, vor allem aber die Kontrahenten in diesem unseligen Streit, aufgefordert, auf eine sachliche Ebene ohne jede Emotion, Polemik und Verunglimpfung zurückzukehren.
Es gebe, so Seidl, hier nicht schwarz und weiß oder gut und böse. Man müsse versuchen, eine für alle vertretbare Lösung zu finden, mit der sowohl der Eigentümer als auch die Denkmalschutzbehörden leben könnten.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Wogen nunmehr wieder glätten und ein tragfähiger Kompromiss gefunden wird. (WV)