[…] Unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gab auch beim Tagesordnungspunkt„Bauvoranfrageüber eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abbruch der denkmalgeschützten Gebäude Ludwigstraße 27 und 29“. Einer der Hauptdiskussionspunkte war dabei ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 12.07.2010. Unter anderem hatte das Ministerium darin die Stadt Lindau (B) auf den Umstand hingewiesen, dass eine von den rechtlichen Hinweisen der Obersten Denkmalschutzbehörde abweichende Entscheidung des Stadtrates zum Erhalt zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude nicht zulässig sei. Der Vollzug des Denkmalschutzes sei Staatsaufgabe, die Stadt handle hier nicht im eigenen sondern imübertragenen Wirkungskreis. Dem widersprachen einige Diskussionsteilnehmer. Nach längerer Diskussion hat der Stadtrat mit 21:9 Stimmen beschlossen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, den Antrag auf Abbruch abzulehnen. Auf Anregung der Oberbürgermeisterin wurde im Beschluss der Hinweis eingefügt„unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Fachaufsichtsbehörden“. Mit ebenfalls 21:9 Stimmen hat der Stadtrat auf Vorschlug der Oberbürgermeisterin weiter folgendes beschlossen: Im Falle eines Abbruchs wird für den Neubau ein externer Berater für die Stadt Lindau hinzugezogen, um eine angemessene städtebauliche Einbindung und eine hohe architektonische Qualität des Neubaus zu gewährleisten. In Abstimmung mit dem externen Berater und der Bauherrschaft wird eine Aufgabenstellung formuliert, für die Architekten mit der nötigen Erfahrung im Umgang mit dem Bauen in historischer Umgebung ausgewählt werden. Die entsprechenden Büros können sich mit einer ersten Entwurfsskizze um den Auftrag bewerben. Die Bauherrschaft wählt dann in Abstimmung mit der Stadt und dem externen Berater ein Büro aus, das mit der Planung beauftragt werden soll.(wv)
BZ 09/2009
OB Petra Seidl: Zu Sachlichkeit und fairer Diskussion zurückkehren! „Lieber Augustin“: Bauherr und Denkmalschutzbehördenmüssen sich arrangieren.
Die Entscheidung, ob der Eigentümer die denkmalgeschützten Gebäude in der Ludwigstraße 27 und 29 abreißen darf, geht in die nächste Runde. Eine entsprechende Genehmigung auf Abriss im Bauausschuss am 2. Dezember 2008 hatte sowohl die Denkmalschutzbehörden als auch eine entsprechende Aktionsgruppe auf den Plan gerufen, die den Abbruch verhindern wollen. (...) weiterlesen