Bürgerzeitung

BZ vom 30.07.2010
[…]  Unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gab auch beim Tagesordnungs­punkt Bauvoranfrage über eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abbruch der denkmalgeschützten Ge­bäude Ludwigstraße 27 und 29“. Einer der Hauptdiskus­sionspunkte war dabei ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wis­senschaft, Forschung und Kunst vom 12.07.2010. Unter anderem hatte das Ministe­rium darin die Stadt Lindau (B) auf den Umstand hinge­wiesen, dass eine von den rechtlichen Hinweisen der Obersten Denkmalschutzbe­hörde abweichende Entschei­dung des Stadtrates zum Erhalt zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude nicht zulässig sei. Der Vollzug des Denkmal­schutzes sei Staatsaufgabe, die Stadt handle hier nicht im eigenen sondern im übertra­genen Wirkungskreis.
Dem widersprachen einige Diskussionsteilnehmer. Nach längerer Diskussion hat der Stadtrat mit 21:9 Stimmen beschlossen, dem Beschluss­vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, den Antrag auf Abbruch abzulehnen. Auf Anregung der Oberbürger­meisterin wurde im Beschluss der Hinweis einge­fügt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Fachaufsichtsbehörden“.
Mit ebenfalls 21:9 Stimmen  hat der Stadtrat auf Vorschlug der Oberbürgermeisterin wei­ter folgendes beschlossen: Im Falle eines Abbruchs wird für den Neubau ein externer Berater für die Stadt Lindau hinzugezogen, um eine ange­messene städtebauliche Ein­bindung und eine hohe archi­tektonische Qualität des Neu­baus zu gewährleisten. In Ab­stimmung mit dem externen Berater und der Bauherr­schaft wird eine Aufgaben­stellung formuliert, für die Architekten mit der nötigen Erfahrung im Umgang mit dem Bauen in historischer Umgebung ausgewählt wer­den. Die entsprechenden Büros können sich mit einer ersten Entwurfsskizze um den Auftrag bewerben. Die Bauherrschaft wählt dann in Abstim­mung mit der Stadt und dem externen Berater ein Büro aus, das mit der Planung beauftragt werden soll. (wv)
BZ 09/2009
OB Petra Seidl: Zu Sachlichkeit und fairer Diskussion zurückkehren!
„Lieber Augustin“: Bauherr und Denkmalschutzbehörden müssen sich arrangieren.
Die Entscheidung, ob der Eigentümer die denkmalgeschützten Gebäude in der Ludwigstraße 27 und 29 abreißen darf, geht in die nächste Runde. Eine entsprechende Genehmigung auf Abriss im Bauausschuss am 2. Dezember 2008 hatte sowohl die Denkmalschutzbehörden als auch eine entsprechende Aktionsgruppe auf den Plan gerufen, die den Abbruch verhindern wollen. (...)
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