So ähnlich könnte es auch demnächst dort aussehen, wo heute noch die zum Abriss bestimmten Gebäude stehen.
Die Bilder zeigen die Neubauten an der Kalkütte. Zwar wurden dort keine denkmalgeschützten Gebäude abgerissen, aber die Diskrepanz zwischen stadtplanerischer Theorie und erlebter Realität spricht Bände.
Zitate:
"Eine Symbiose aus alten, lieb gewonnenen Elementen und neuem Wohnen"
"Baukörper und Blickbeziehungen stehen in einem idealen Verhältnis."
"Kombination von zeitgemäßer Architektur und gefühlvollem Charme."
Neubau Blick vom Segelhafen
Neubau Blick vom Segelhafen
Neubau Blick auf Stadttheater
Neubau Blick auf Stadttheater
Neubau Blick vom Barfuesserplatz
Neubau Blick vom Barfuesserplatz

Schreiben des Generalkonservators vom 01.07.2010 an die Stadt Lindau

Schreiben des Landeskonservators vom 01.07.2010
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;
Lindau, Große Kreisstadt Lindau, Regierungsbezirk Schwaben, Ludwigstraße 27 / 29,
Gasthaus zum Lieben Augustin
Gebietsreferent: Dipl.-Ing. Tobias Lange

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag von Herrn Dr. Stolze haben Herr Prof. Dr. Dr. Enno Burmeister sowie Herr Bardenhagen von Seufert Rechtsanwälte Gutachten zu den Häusern Ludwigstraße 27/29 („Gasthaus zum Lieben Augustin“), den Möglichkeiten ihrer Instandsetzung sowie dem von Herrn Stolze beabsichtigten Abbruch der Anwesen verfasst. Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Auffassung, dass
  1. es sich zwar um Baudenkmäler handele, diese aber durch spätere Umbauten in ihrem Denkmalwert bereits reduziert seien;
  2. die Häuser für das zum Ensemble Lindau gehörige Straßenbild der Ludwigstraße nicht von wesentlicher Bedeutung seien;
  3. eine Instandsetzung mit dem Ziel einer Hotelnutzung zu einer Zerstörung der Denkmale führen würde;
  4. sich die Belange des Denkmalschutzes und die Interessen des Eigentümers nicht in Einklang bringen ließen.

Hierzu merke ich – ergänzend zu den bereits vorliegenden ausführlichen Stellungnahmen –folgendes an:

  1. Denkmalwert
Bei den Häusern Ludwigstraße 27/29 handelt es sich im Kern um Häuser des 15. und 16. Jahrhunderts, die in ihrem konstruktiven Gefüge noch in größeren Teilen erhalten bzw. nachvollziehbar sind. Sie bilden damit ein konstruktionsgeschichtliches und bautypologisches Zeugnis des Lindauer Profanbaus im ausgehenden Mittelelter. Der im Laufe der Jahrhunderte naturgemäß mehrfach veränderte Bestand des 15. und 16. Jahrhunderts ist jedoch, anders als es das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Dr. Burmeister nahelegt, nicht ausschließlich für die Denkmaleigenschaft der Häuser maßgeblich. Die Veränderungsgeschichte ist vielmehr – wie bei nahezu allen, in der Regel nicht unverändert auf uns gekommenen Profanbauten der Vergangenheit – integraler Bestandteil einer vielschichtigen, in ihrer Gesamtheit die Denkmaleigenschaft begründenden historischen Aussagekraft. Der Umbau des Hauses Nr. 27 in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist in diesem Sinne keine Störung des Baudenkmals, sondern ein Dokument spätbiedermeierzeitlicher Wohnvorstellungen und das zu dieser Zeit entstandene südseitige Zwerchhaus macht den romantischen Blick der Epoche auf den See geradezu mit Händen greifbar. In vielfacher Hinsicht bemerkenswert ist schließlich der Umbau des Gesamtanwesens durch Hans Volkart, der als Schüler von Peter Bonatz und Paul Schmitthenner sowie späterer Professor an der TH Stuttgart zu den prägenden Architekten des 20. Jahrhunderts in Süddeutschland gehört. Das für den Umbau charakteristische Aufgreifen historischer Bau- und Ausstattungsmotive aus Lindau sowie den übrigen, mit der Romangestalt des Augustin Sumser verbundenen Regionen ist nicht nur architektonisch und innenräumlich von hoher Qualität. Es stellt auch ein beredtes Zeitzeugnis dar und besitzt durch die Verdinglichung der literarischen Sphäre der Figur des Lieben Augustin einen besonderen Erinnerungswert.

Dass die Häuser, für sich genommen, nicht von überregionaler, sondern „örtlicher Bedeutung“ sind, ist sicher zutreffend. Dies darf jedoch nicht im Sinne ihrer grundsätzlichen Verzichtbarkeit missverstanden werden. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz sieht aus gutem Grund keine Kategorisierung der Baudenkmäler vor. Die letztlich zu schützende Denkmallandschaft Bayerns besteht naturgemäß aus Baudenkmälern unterschiedlicher Bedeutung und Objekten, deren Denkmalwert sich wesentlich aus dem konkreten historischen, städtebaulichen sowie kunst- und baugeschichtlichen Kontext ergibt. Gerade die für sich genommen (scheinbar) weniger bedeutsam erscheinenden Baudenkmäler sind es, die die Denkmallandschaft erheblich prägen. Dies gilt auch und besonders für die Stadt Lindau, deren insgesamt außergewöhnlicher Denkmalwert nicht zuletzt auf einer Vielzahl von Profanbauten „örtlicher Bedeutung“ gründet.

2. Bedeutung für das Ensemble

Innerhalb des Ensembles von Lindau liegen die Häuser des Lieben Augustin im Bereich der einzigen, historischen „Vorstadt“ entlang der Ludwigstraße. Dass die historische Erscheinung dieser Straße insgesamt noch erlebbar ist, liegt neben der malerischen Häuserabfolge entlang der Straßennordseite ganz wesentlich an den beiden Häusern Ludwigstraße 27 und 29. Als letzter Rest der älteren Bebauung auf der Südseite der Ludwigstraße geben die zum Lieben Augustin gehörigen, in ihrer straßenseitig wirksamen Kubatur seit dem Spätmittelalter grundsätzlich unverändert gebliebenen Häuser der Straßennordseite ein maßstabsgerechtes Gegenüber und tragen wesentlich zur historischen Authentizität und Identität der Ludwigstraße bei. Die städtebauliche Wirksamkeit wird dabei durch die Lage im Bereich eines leichten Straßenknicks und das Hervortreten aus der östlich anschließenden Häuserflucht eindrucksvoll unterstrichen. Trotz der an den Lieben Augustin anschließenden, in ihrer Maßstäblichkeit eigentlich überzogenen Häuser entsteht im Bereich des Lieben Augustins eine den Straßenzug insgesamt prägende und wegen ihrer malerischen Wirkung vielfach fotografierte Situation. Der für die Denkmaleigenschaft des Lieben Augustin mit konstituierende Umbau durch Hans Volkart hat die grundsätzliche städtebauliche Situation schließlich nicht wesentlich verändert. Der neu hinzugekommene Arkadengang greift ein historisches Lindauer Baumotiv auf und passt es in die vorgefundene Situation maßstäblich so gut ein, dass die spätmittelalterlich geprägte Identität des Straßenraums nicht beeinträchtigt, sondern im positiven Sinne fortgeschrieben wird.

3. Instandsetzungsmöglichkeit

An der bereits dargelegten (vgl. Schreiben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 14.07.2009) grundsätzlichen Möglichkeit einer Instandsetzung des Lieben Augustin kann aus Sicht der Denkmalpflege nach wie vor kein Zweifel bestehen. Zu den in den Gutachten besonders genannten technischen Aspekten Brandschutz, Schallschutz, Statik lassen sich – dies lässt sich mit vergleichbaren Bauprojekten hinreichend belegen – durch eine entsprechend umsichtige Planung sowie mit den Behörden abgestimmte individuelle Konzepte praktisch immer denkmalgerechte Wege aufzeigen. Als konkrete Stichworte sind hier u. a. zu nennen: Kompensationsmaßnahmen und reversible Ertüchtigungsmaßnahmen für den Bereich Brandschutz, Dämmmaßnahmen und/oder das Einbringen von zusätzlicher Masse z. B. im Fehlbodenbereich sowie in Wandaufdopplungen für den Schallschutz, handwerkliche Reparaturen, reversible Tragwerksergänzungen oder zusätzliche Subsidiärtragwerke zur Verbesserung der Gebäudestatik. Dass die notwendigen Maßnahmen letztlich zu einer so umfangreichen irreversiblen Zerstörung historischer Bausubstanz führen, dass die Gebäude Ludwigstraße 27/29 ihre Denkmaleigenschaft einbüßen, ist nach meiner Auffassung ausgeschlossen. Auch Vertikalerschließung und Barrierefreiheit lassen sich, dies belegen die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zuletzt vorgelegten Planungsskizzen, grundsätzlich in einem angemessenen, die Denkmaleigenschaft erhaltenden Umfang realisieren.

4. Interessenausgleich
Ausgangspunkt für die Diskussion eines möglichen Interessenausgleichs muss nach meiner Auffassung das Ergebnis des zuletzt geführten „konstruktiven Dialogs“ mit dem Eigentümer, also insbesondere der auf der Grundlage der Skizzen des Architekturbüros Mäckler erarbeitete Vorschlag des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege sein. Die nun vorgelegten Gutachten nehmen auf dieses Ergebnis leider nicht Bezug. Eine erneute Diskussion über den Ein- oder Neubau eines auch an anderer Stelle durchaus sinnvoll in den Hotelkomplex integrierbaren Schwimmbades ist ein Rückschritt auf den Stand vor dem konstruktiven Dialog und für einen ernsthaften Interessenausgleich nicht zielführend.

5. Fazit
Im Hinblick auf die abwägungsrelevanten Aspekte ergibt sich durch die von Herrn Dr. Stolze vorgelegten Gutachten kein neuer Sachstand. An der in den früheren Schreiben bereits ausführlich dargelegten denkmalfachlichen Einschätzung ist daher festzuhalten. Aufgrund gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes und in Würdigung aller in der Abwägung zu berücksichtigen Aspekte ist ein Abbruch des Lieben Augustin abzulehnen. 

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herr Bezirksheimatpfleger Dr. Fassl, Frau Stadtheimatpflegerin Dr. Heilmann und Herr Dr. Stolze erhalten dieses Schreiben im Abdruck.

Mit freundlichen Grüßen
i. V.
Dr. C. Sebastian Sommer
Landeskonservator