Hier der
Wortlaut des Bescheides, den die Stadt Lindau in Ausführung des Beschlusses der Bezirksregierung von Schwaben erlassen hat (pdf-Dokument).
In dem Beschluss wird die Rechtsauffassung der Bezirksregierung respektive des zuständigen Ministers zitiert, ohne diese Auffassung in irgendeiner Weise rechtlich oder fachlich zu belegen. Es wird zwar eingeräumt, dass "gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen", aber es seien eben auch Gründe, die dagegen sprächen zu berücksichtigen. Dann wird auf die vom Antragsteller (dem Hotelier) vorgebrachten Gründe verwiesen, die vom Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege bereits widerlegt und verworfen wurden. Außerdem wird die (auf reiner Vermutung basierende) Behauptung erhoben, Bezugsfälle seien nicht zu erwarten.
Lesen Sie hier auch die ergänzenden Hinweise zum Abrissbescheid.
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In rot: "Verkehrsflächen" (Lift), Eingangsbereich, Treppenhaus etc.
In gelb/orange: Barrierefreier Durchgang zwischen den Hotels.
Lesen Sie
hier das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz vom 01.07.2010, in dem die Kompromissvorschläge detailliert erörtert und begründet werden.
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes;
Lindau, Große Kreisstadt Lindau, Regierungsbezirk Schwaben, Ludwigstraße 27 / 29,
Gasthaus zum Lieben Augustin
[...]
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5. Fazit
Im Hinblick auf die abwägungsrelevanten Aspekte ergibt sich durch die von Herrn Dr. Stolze vorgelegten Gutachten kein neuer Sachstand. An der in den früheren Schreiben bereits ausführlich dargelegten denkmalfachlichen Einschätzung ist daher festzuhalten.
Aufgrund gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes und in Würdigung aller in der Abwägung zu berücksichtigen Aspekte ist ein Abbruch des Lieben Augustin abzulehnen.
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Mit freundlichen Grüßen
i. V.
Dr. C. Sebastian Sommer
Landeskonservator