Die Geschichte der Häuser Ludwigstraße 27 und 29
Die Gebäude Ludwigstraße 27 und 29 gehörten zur ehemaligen Fischersiedlung, die sich außerhalb der eigentlichen Stadtbefestigung befand und Bestandteil der Stadterweiterung im 15. Jahrhundert wurde.
Zwischen 1850 und 1888 entstand die seeseitige Fassade mit ihren spätbiedermeierischen Formen. Ein Umbau für eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss 1903 ist durch Pläne im Bauamt belegt. 1938 erfolgte der prägende Umbau durch den Stuttgarter Architekten Hans Volkart, der im Bestand bis heute nahezu unverändert erhalten ist (...).
Fotos: Tanzbar "Lieber Augustin", aus einem Prospekt der 50er Jahre
Die Bedeutung des Baudenkmals umfasst mehrere Ebenen. Als spätmittelaterlicher Kernbestand der Stadterweiterung des 15. Jahrhunderts besitzt er hohen Zeugniswert für die Stadtgesichte. Die durch dendrochronologische Untersuchung und analytisches Bauaufmaß nachgewiesene Baugeschichte ist für Lindau wegen eines bisher einzigartigen Befundes, nämlich der Erhöhung der Firstpfette in einer frühen Reparatur- oder Umbauphase (1488) nach der Errichtung der Primärkonstruktion (1484) von herausragender Bedeutung.
Besonderen Denkmalwert besitzt auch die Fassadenredaktion des 19. Jahrhunderts, die einen wesentlichen Aspekt der als Kalenderblatt bekannten Hauptansicht der Lindauer Seehafenkulisse bietet.
Schließlich kommt dem Innenausbau durch Hans Volkart mit all seinen erhaltenen Ausstattungsdetails mit Wandbildern (von Albert Kleiber), Kacheln, Holzdecken, bis hin zum Mobiliar erhöhte Bedeutung zu. Die Ausstattung ist nicht nur als Werk eines bekannten Baukünstlers des 20. Jahrhunderts und als Zeitzeugnis von überregionaler Bedeutung, sie besitzt auch durch die Verdinglichung der literarischen Sphäre der Figur des lieben Augustin (nach dem Roman von Horst Wolfram Geißler) einen besonderen Erinnerungswert.
(Quelle: Stellungnahme des Bayerische Landesamtes für Denkmalschutz)
Auszüge aus der Begründung des Hoteliers Dr. Stolze für den Abrissantrag:
„Eine Veräußerung der Gebäude Ludwigstraße 27 und 29 kommt für das Unternehmen nicht in Betracht, da dann ein noch tieferer Keil in das Unternehmen getrieben würde. Eine Vermietung der beiden Gebäude an Wohnungsmieter scheidet zum einen auf Grund der Einschränkungen für die Mieter in Folge des umgebenden Hotelbetriebs, und zum anderen auf Grund der verbauten Situation (Anordnung hinter Ostflügel Bayerischer Hof) und der daraus mangelnden Belüftung und Belichtung großer Gebäudeteile aus." (
Anmerkung: Diese Situation wurde größtenteils durch den Eigentümer selbst verursacht, insbesondere durch die Erweiterungsbauten des Bayerisches Hofes)
Und weiter:
"Daher ist nur eine Nutzung als Teil des umgebenden Hotelbetriebs sinnvoll. Das bedeutet, dass diese beiden Gebäude in das Unternehmen integriert werden müssen und zwar so, dass das Qualitätsniveau von der Rezeption bis hin zu den Zimmern und Freizeitbereichen gleich ist. In dem Zwischenbau können also keine Hotelzimmer mit dem „Romantikcharakter" alter Bausubstanz entstehen. Der jetzt angefragte Schritt ist eine notwendige Investition, um das Unternehmen wettbewerbsfähig und für die Zukunft überlebensfähig zu machen.
Die demokratische (soll wohl heißen: demographische) Entwicklung in Europa zeigt, dass das Durchschnittsalter der Gäste ansteigt und deren Bedürfnisse an Barrierefreiheit und Medical Wellness zunehmen. Genau diesen Anforderungen muss sich das Unternehmen heute durch Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur stellen.“
(
Fazit: die historische Bausubstanz hat der „Medical Wellness“ zu weichen.)
Weiter versucht Dr. Stolze die Stadt Lindau ins Boot zu holen:
„Das Leitbild der Stadt Lindau (B) benennt den Tourismus und insbesondere den Tagungstourismus als wesentliches Ziel für die Stadtentwicklung.“
„Und auch die Behindertengerechtigkeit wird immer wichtiger“. (
Anmerkung: Wo ist diese eigentlich in den bestehenden 3 Hotels verwirklicht? Dort kommt man offensichtlich mit einem Rollstuhl nicht einmal bis zur Rezeption).
Die Stellungnahme des BlfD hingegen indes lässt an Eindeutigkeit nichts zu Wünschen übrig:
„Aus den o.g. Gründen des Denkmalschutzes muss ein Abbruch des Baudenkmals entschieden abgelehnt werden.“
Dem können wir uns nur anschließen. Es kann nicht sein, dass unter Hinzuziehung einschlägig erfahrender Architekten keine Lösung gefunden werden kann, die dem Aspekt „Wirtschaftlichkeit“ ebenso Rechnung trägt wie dem Denkmalschutz, sofern man nicht von „maximal möglicher Wirtschaftlichkeit“ ausgeht. Die Firma Stolze-Spaeth KG hat ihre Gebäude mitten in der denkmalgeschützten Altstadt kontinuierlich erweitert und ausgebaut, was gut auf den Luftaufnahmen in den Bildergalerien erkennbar ist. Nun möchte sie das letzte verbliebene Stückchen mittelalterlicher Bausubstanz in ihrem Gebäudeareal dem Gewinnstreben opfern.
Paradoxerweise ist dieses Unternehmen im Begriff, das zu zerstören, wovon es lebt: nämlich von der privilegierten Lage inmitten einer gut erhaltenen mittelalterlichen Kleinstadt in einmaliger landschaftlicher Lage. Leider wurden gerade von diesem Unternehmen schon einige Bausünden im Bereich der drei Hotels begangen.
Aus diesen Gründen haben sich Lindauer Bürger zusammengefunden, die sagen: Stoppt die Zerstörung der Altstadt; der Abriss des „Lieben Augustin“ wäre nicht nur ein Verlust an sich, sondern würde einen Präzedenzfall schaffen, der die Zerstörung weiterer Gebäude nach sich zöge.